Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren zu. Die folgende Mitteilung der Europäischen Kommission fasst diese Rechte zusammen.

Gesetzliche Gewährleistung - amtliche Mitteilung der Europäischen Union über mindestens zwei Jahre Gewährleistung für Waren, die in der EU verkauft werden - Echtschmuck

Weitere Informationen der EU: europa.eu/youreurope/garantien

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Sie gilt automatisch für jeden Kauf, den Sie als Verbraucherin oder Verbraucher bei uns tätigen, und beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Sie muss nicht beantragt oder registriert werden.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers. Für die bei uns angebotenen Schmuckstücke besteht keine Herstellergarantie. Ihre gesetzlichen Rechte gelten davon unabhängig in vollem Umfang.

Was die Gewährleistung abdeckt

Die Gewährleistung greift bei Mängeln, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen – auch wenn sie erst später sichtbar werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • eine fehlerhafte Lötstelle oder ein defekter Verschluss
  • eine Abweichung von der Produktbeschreibung, etwa bei Legierung, Länge oder Steinbesatz
  • Material- oder Verarbeitungsfehler

Tritt ein solcher Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferung auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe bestand. Sie müssen in diesem Zeitraum nichts nachweisen.

Was nicht unter die Gewährleistung fällt

Kein Mangel sind Veränderungen, die durch normalen Gebrauch oder durch äußere Einwirkung entstehen:

  • das Anlaufen von Silber – eine natürliche Reaktion des Materials mit der Luft, die sich mit einem Poliertuch beheben lässt
  • Kratzer und Gebrauchsspuren, die im Alltag entstehen
  • verbogene oder gerissene Teile nach Gewalteinwirkung, etwa wenn eine Kette hängen bleibt
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung, zum Beispiel Kontakt mit Chlorwasser, Parfum oder aggressiven Reinigungsmitteln

Wenn etwas nicht stimmt

Melden Sie sich bei uns, sobald Ihnen etwas auffällt. Schreiben Sie an info@echtschmuck.shop und legen Sie bei:

  1. Ihre Bestellnummer
  2. eine kurze Beschreibung des Problems
  3. nach Möglichkeit ein Foto des Schmuckstücks

Wir melden uns zurück und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen – in der Regel Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist beides nicht möglich, haben Sie Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rückabwicklung des Kaufs.

Unabhängig davon: Ihr Widerrufsrecht

Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist das Widerrufsrecht, mit dem Sie eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben können. Die Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.